Bestandsbewertung

Wie entwickelt sich die Situation für unabhängige Vermittler?

Jedes Jahr nimmt die Zahl der unabhängigen Vermittler aufgrund von zahlreicher gesetzlicher Änderungen, neuer Anforderungen, steigendem Verwaltungsaufwand, Finanzkrisen u.v.m. ab. Diese Hürden wachsen weiter und werden besonders für Einzelmakler unüberwindbar. Durch diese und weitere Änderungen verlieren die "Helden" der Finanzbranche allmählich an Schaffenskraft. Eine Unterstützung seitens der Ämter und der Politik ist nicht zu erwarten.

Das Durchschnittsalter der vollberuflichen Einzelmakler ist höher als 50 Jahre. Dadurch droht der Versicherungsbranche in den nächsten Jahren ein beispielloser Verlust an Vertriebskapazitäten. Der Großteil der Vermittler ist im Rahmen der eigenen Altersvorsorge oft auf den Verkaufserlös bzw. auf den Ausgleichsanspruch ihres Bestandes angewiesen. Wer beabsichtigt seine Firma, als Teil der eigenen Altersvorsorge zu verkaufen, sollte sich rechtzeitig auch mit Marketing, Marktpositionierung und Markenbildung beschäftigen.
Für den Makler im Ruhestand wird die Frage eines adäquaten Erlöses, z. B. Fall einer ernsten Erkrankung, nicht gelöst.

In Zukunft werden die Anzahl der angebotenen Maklerbestände steigen und die Nachfrage zum eigenen Bestand sinken. Ein Makler steht hier vor der Herausforderung einen geeigneten Käufer zu finden, der in der Lage ist, die Kundenbeziehungen zu bewahren oder auszubauen, das Geschäft weiterzuführen und einen angemessenen Preis für die Kundenübernahme zu zahlen.

Achtung bei Bestandsverkauf bzw. - Einkauf

Immer mehr Finanzvermittler verkaufen ihren Kundenbestand oder gleich das ganze Unternehmen. Viele Berater kennen nicht den wahren Wert der Kundenbestände; Für welchen Geldbetrag der Bestand oder das Unternehmen verkauft oder gekauft werden kann. So hapert es oft an der tatsächlichen Umsetzung, die adäquat zum Preis steht. Welchen Wert hat welcher Kunde? Oft wird im Kollegenkreis nach potenziellen Nachfolgern Ausschau gehalten und dann passiert Folgendes: Die angeblichen Kaufinteressenten suchen die Großkunden des Maklers bzw. des Betreuers auf und erzählen von dessen Plänen. Eine professionelle Betreuung könne unter diesen Umständen nicht gewährleistet werden, argumentieren sie und bewegen dadurch die verunsicherten Kunden zum Wechsel. Nach vier Monaten bleibt dem Verkäufer gerade einmal die Hälfte der verkaufsfähigen Courtage übrig.

Der Newcomer hingegen wünscht sich seinen Bestand schnell zu erweitern um mit Erhöhung der Courtage, den erhöhten Verwaltungsaufwand finanzieren zu können. Ohne Erfahrung in der Bestandsbewertung wird dieser meist teuer eingekauft. Der angekaufte Bestand kann sich schnell als ein "kranker Bestand" herausstellen, der folglich mehr Fluch als Segen bringen wird. Ein schnelles Aus können z. B. hohe Abgangsquoten, ältere Kunden, weite Fahrtwege, hohe Stornoquoten oder eine Vielzahl von anfechtbaren Verträgen bringen. Auf der Verkaufsebene gibt es Tendenzen zum mehrfachen Verkauf der Bestände. Es werden auch Versuche unternommen, einen problematischen Bestand zu kaschieren und abtreten wollen.

Weitere Probleme:

Eventuelle Fördermöglichkeiten sind nicht bekannt und die notwendigen Netzwerkkontakte für die Inanspruchnahme von bereitstehenden Investitionsmitteln bestehen noch nicht. Doch das kann mit ALLFIKON geändert werden. ALLFIKON stellt das Konzept „Non Profit“ als Lösung vor. Der Vermittler, der sein Gewerbe endgültig abmeldet, muss dabei die nachstehend genannten Rahmenbedingungen zur Kenntnis nehmen und dadurch für sich eine entsprechende Lösung finden:

  • Eine Weitergabe von Kundendaten ist durch den Code of Conduct (ein neuer Verhaltenskodex, der zwischen den Vertretern der Datenschutzbehörden, der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Versicherungswirtschaft geschlossen wurde) einfacher geworden. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten: Die Versicherer können die betreffenden Kundendaten an den übernehmenden Makler weitergeben, ohne gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen.

  • Bei einem Bestandsverkauf gehen die Maklerverträge nicht automatisch auf den neuen Makler über!
  • Die Versicherungsnehmer sind grundsätzlich nicht verkäuflich!
  • Der Versicherungsmakler ist eine Vertrauensperson, die nicht ausgetauscht werden kann.
  • Oft sind Maklerbestände nur teilweise für Nachfolger interessant.
  • Maklerverträge enden nicht automatisch mit einer Gewerbeabmeldung, sondern müssen alle einzeln beendet werden, um nicht weiter in den jeweiligen Vertragspflichten zu stehen!
  • Die Kundenbestände fallen meistens ohne Gegenwert an die betreffenden Versicherungsunternehmen zurück!

    ALLFIKON hat all diese Umstände berücksichtigt und bietet eine maßgeschneiderte Lösung an!

    ALLFIKON schafft die besten Voraussetzungen für einen nahtlosen Übergang des Kundenbestandes in gute Hände. Für die Vermittler, die sich nach Ablauf der Dienstjahre nicht ohne finanziellen Ausgleich aus der Branche zurückziehen möchten und gleichermaßen für den Newcomer, welcher Interesse an einer Bestandserweiterung mittels Kundenzukauf, mit Rücksicht auf die Ertrags-, Haftungs-, Reputations-, Rechts- und Abwicklungssicherheit bekundet. ALLFIKON führt erfolgreich beide Interessentengruppen zusammen.

    Die eigene Marke stärken

    Eine Möglichkeit der Wertsteigerung sei hier noch kurz aufgezeigt. Diese Variante ist den Maklern, meist intuitiv, aus dem geschäftlichen oder persönlichen Lebensumfeld bekannt. Aber es ist ihnen nicht bewusst, dass auch sie selbst, als „Marke“, mehr Wert sein könnten, wenn Sie sich einer starken Gemeinschaft anschließen. So kann jeder Makler Schritt für Schritt – den Weg zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge gehen und dadurch den Wert der Bestände kontinuierlich entwickeln, was wiederum später, in einem Verkaufsfall, den Ertrag erhöht.

    Woher sollen Nachwuchskräfte als potenzielle Nachfolger gewonnen werden?

    In dieser Situation ist guter Rat teuer, wo können geeignete Nachwuchsvermittler gewonnen werden? Der Versicherungsvermittler ist einer der Unbeliebtesten überhaupt, woran jahrelange Fehlentwicklungen in der Branche einen entscheidenden Anteil haben dürften. ALLFIKON bietet als „Non Profit“ die beste Plattform auf dem Markt an. Unser Ziel ist es, die Belange von jungen Vermittlern (Newcomern) mit den Bedürfnissen erfahrenerer, in den Ruhestand tretender Vermittler zu verknüpfen, die Versicherungsbestände zu verschmelzen und eine einfache und sichere Kundenübergabe zu verwirklichen. Werden auch Sie Teil unseres Teams und einer der besten Makler am Markt! Gern zeigen wir Ihnen bei einem Kaffee, wie auch Sie Ihren Umsatz enorm steigern können.

    Fazit

    „Bringen Sie Ihr Haus in Ordnung“, denn "Schön" verkauft sich immer besser. Doch ums Schönsein allein geht es oft nicht. Ergreift ein Makler heute, etwa zehn Jahre vor dem Verkauf, die richtigen Maßnahmen, dann muss es ihm wegen der kommenden „Schwemme“ der Bestandsverkäufer nicht bange sein. Er wird als „ALLFIKON Lizenzpartner“ die besseren Chancen im Kauf- oder Verkaufsfall haben.

    Häufig gestellte Fragen:

    Für den Vermittler, der sein Gewerbe abmelden wird (oder dies vielleicht schon getan hat), ergeben sich hinsichtlich seines Bestands mehrere Fragen: Kann ich meine Kundendaten einfach weitergeben? Eine Weitergabe von Kundendaten ist durch den Code of Conduct einfacher geworden. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten: Versicherer können bestimmte Kundendaten an den übernehmenden Makler weitergeben, ohne gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Unser Service bietet aber hier eine innovative Lösung für Sie an.

    Wer kommt für einen Kauf meines Bestands überhaupt in Frage?

    Grundsätzlich kann der Bestand an jeden anderen Versicherungsmakler veräußert werden, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Wenn jedoch kein Bestandsverkauf vorgenommen wird, fallen die vermittelten Verträge an die jeweiligen Versicherungsgesellschaften zurück.

    Wie lange hafte ich für eventuelle Verstöße?

    Für Beratungsfehler oder Unterlassungen gilt eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruchsteller sich grundsätzlich nicht mehr darauf berufen, er hätte ja vorher nichts von dem Fehler des Vermittlers gewusst. Natürlich gibt es juristische Ausnahmen, die aber selten sind. Fakt ist jedoch: Einen Anspruch kann der (ehemalige) Kunde immer stellen, welcher abzuwarten ist.

    Wie gehe ich mit Ansprüchen aus der Zeit ohne VSH-Absicherung um?

    Kein Versicherungsvertrag- kein Versicherungsschutz. Das gilt für sämtliche Sparten, auch für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die meisten Vermittler haben erst seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 eine entsprechende VSH abgeschlossen und würden im Normalfall auch keinen Schutz ihres Versicherers erhalten, wenn der vorgeworfene Verstoß aus der Zeit vor 2007 resultiert.