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    Häufig gestellte Fragen

    1Riester-Rente: Höhere Zulagen und neuer Freibetrag für die Grundsicherung

    Verbesserungen gibt es für Altersvorsorge-Sparer, die eine staatlich geförderte Riester-Rente abgeschlossen haben oder dies planen. Denn erstmals seit Einführung der Riester-Rente wird die staatliche Förderung zum 1. Januar angehoben. Betrug die Grundzulage bisher 154 Euro, so wird sie nun auf 175 Euro raufgesetzt. Die Kinderzulage ändert sich hingegen nicht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert. Weiterhin erhalten Eltern 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Kam das Kind zeitiger zur Welt, bringt das immerhin noch 185 Euro ein. Wer die volle Zulage erhalten will, der muss mindestens vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Die Höchstfördergrenze pro Person beträgt 2.100 Euro. Das klingt zunächst nicht viel, kann sich aber lohnen. Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 Euro. Ebenfalls positiv für Riester-Sparer ist, dass sie zukünftig im Alter ein Schonpolster erhalten, wenn sie sozial bedürftig und folglich auf Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sind. Ab 2018 gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat, darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro im Monat beitragsfrei gestellt werden, so teilt das Bundesministerium der Finanzen mit. Ein positives Signal: Mit der Gesetzesänderung wird die private Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver! Der Freibetrag gilt auch für Basisrenten sowie Renten aus der betrieblichen Alterssicherung.

    2Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird besser gefördert

    Neuigkeiten gibt es auch bei den Betriebsrenten. Hier hat der Gesetzgeber das Ziel ausgegeben, dass speziell für die Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bis 150 Angestellten die Betriebsrenten attraktiver werden sollen. Denn bisher profitiert nur ein Drittel der Beschäftigten von einer Betriebsrente. Das dazugehörige Gesetzeswerk hört entsprechend auf den Namen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Ab dem kommenden Jahr erhalten zunächst jene Arbeitnehmer eine bessere Förderung, die eher eine kleine Lohntüte haben und bis zu 26.400 Euro im Jahr verdienen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 240 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlt, erstattet im der Staat eine Förderung von 30 Prozent der Summe bis maximal 144 Euro. Besonders positiv ist hierbei zusätzlich, dass diese vom Chef gezahlten Beiträge steuerfrei sind, wie der Versicherungs-Dachverband GDV informiert. Ebenfalls Geringverdienern kommt es zugute, dass der Grundfreibetrag auf die Grundsicherung nach SGB XII nun auch für die betriebliche Altersvorsorge gilt: ähnlich wie bei der Riester-Rente. Dieser Grundfreibetrag beziffert sich auf 100 Euro monatlich plus zusätzliche dreißig Prozent, die diese 100 Euro Monatsrente übersteigen. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro). Der Freibetrag ist auf 50 Prozent der Regelbedarfstufe 1 begrenzt und wird im kommenden Jahr folglich 208 Euro betragen. Zudem wird das Volumen raufgesetzt, in die Arbeitgeber steuerfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen können. Lag diese Grenze bisher bei 4.848 Euro, so wird sie zukünftig auf 6.240 Euro erhöht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt sogar eine ganz neue Art der betrieblichen Altersvorsorge. Das sogenannte Tarifpartnermodell sieht vor, dass sich die Tarifparteien, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, gemeinsam auf eine Betriebsrente einigen. Dadurch wird einerseits die Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer gestärkt. Andererseits haben auch die Firmen Vorteile: Sie haften nun nicht mehr für die Höhe der Betriebsrenten, sondern können es bei einer reinen Beitragszusage belassen. Das bedeutet freilich für die Beschäftigten auch ein Verlust an Sicherheit: Ihnen wird die Höhe der Betriebsrente nur noch durch eine sogenannte Zielrente in Aussicht gestellt, die weit weniger verbindlich ist als die früheren Rentengarantien.

    3Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen

    Steuerzahler profitieren ab 2018 von großzügigeren Steuerfreibeträgen. Demnach wird der Grundfreibetrag auf das Einkommen raufgesetzt, um Menschen mit kleinem Einkommen ein Existenzminimum zu garantieren. Bis zu diesem Betrag muss auf das Einkommen keine Steuer gezahlt werden. Der Grundfreibetrag wird demnach von 8.820 Euro auf 9.000 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls um 72 Euro auf 4.788 Euro. Ebenfalls leicht raufgesetzt wird im neuen Jahr das Kindergeld: Eltern erhalten pro Kind dann zwei Euro mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld von 192 auf 194 Euro, für das dritte Kind von 198 auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von 223 auf 225 Euro. Erleichterungen gibt es auch bei der Anschaffung von Arbeitsgeräten, etwa einem neuen PC oder Bürostuhl. Bisher konnten sie bis zu einer Grenze von 487,90 Euro sofort steuerlich geltend gemacht werden, darüber hinausgehende Beträge mussten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab 01.01.2018 aber wird der Betrag für die sofortige Abschreibung deutlich raufgesetzt: auf 952 Euro.

    4Hartz IV-Satz wird leicht raufgesetzt

    Angehoben wird zum 1. Januar 2018 die Leistung für Hartz IV-Empfänger. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 auf 416 Euro und der Betrag für Paare erhöht sich von 368 auf 374 Euro je Partner.