Immobilienverwaltung
Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder "Wohnungsverwaltung" genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter "Hausverwalter(in)" versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet. Quelle: Wikipedia
Mietverwaltung Wohn- und Geschäftshäuser
Die Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern unterliegt den unterschiedlichsten Anforderungen und Problemen. Es entstehen eine Vielzahl von Aufgaben u. a. durch ein Konglomerat unterschiedlicher Mieteranforderungen, besonders im Falle der gemischt genutzten Verwaltungsobjekte. Wir arbeiten kaufmännische als auch technische Verwaltungsrückstände auf. Unsere Vergütungsmodelle können entweder nach den tatsächlich gezahlten Mieteinnahmen oder festen Pauschalbeträgen gewählt werden. Da wir erfolgsabhängiges Arbeiten gewohnt sind, bieten wir Ihnen gern erfolgsabhängige Vergütungsmodelle an. Diese berücksichtigen die Ertragslage und das Entwicklungspotential Ihres Objektes.
Sondereigentumsverwaltung
Dem Eigentümer, der sein Objekt nicht selber für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzt, bieten wir gern unsere Sonderverwaltung für Wohnungseigentümer an. Diese gehört zu den klassischen Verwaltungsleistungen unseres Hauses. Ihr Eigentum ist bei uns in besten Händen, egal ob Sie es als Kapitalanlage, als Wohnraumversorgung für Ihre Familie oder als fremdvermietetes Eigentum für die spätere Altersvorsorge nutzen. Folgende Aufgabe übernehmen wir gern für Sie: Abrechnung aller Betriebskosten mit dem Mieter, Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungen und Dritten, Durchführung von möglichen Mieterhöhungen, Erstellung monatlicher sowie jährlicher Abrechnungen in Form einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Führung der Mietkautionen, Mahnwesen, Mieterauswahl, Einholung von Bonitätsauskünften, Mieterbetreuung, Vertretung des Eigentümers gegenüber dem Mieter, Mieterwechsel, Abnahme und Übergabe der Mietsache, Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus dem Mietverhältnis zu stehen, Überwachung des Mieteingangs, Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen bis zu einem vereinbarten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Eigentümer Vertragsgestaltung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Zahlungsverkehr sämtlicher das Mietobjekt betreffender Hausgeldzahlungen an die WEG sowie Zahlung der fälligen Grundsteuern.
Technische Verwaltung
Unsere Priorität bei der dezentralen technischen Verwaltung von Immobilien liegt auf der Sicherung der Vermögenswerte, Substanzerhalt, Optimierung der Instandhaltung und Folgekosten sowie der Wirtschaftlichkeit. Jederzeit gewährleisten wir die Funktion und Renditefähigkeit der Immobilie. Ein konsequentes aber auch qualitätsorientiertes Management hat die Begrenzung der Betriebs- und Instandhaltungskosten zum Ziel und fördert damit die Erhöhung der Rendite als auch des Kapitalerhalts. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches können wir den Umfang unserer Dienstleistung genau mit Ihnen abstimmen.